AUSBILDUNG

Starten Sie Ihre Ausbildung mit uns noch heute. Als Drohnenflugschule der ersten Stunde blicken wir mittlerweile auf langjährige Erfahrung und hunderte Schüler zurück. Luftrechtsexperten und Fluglehrer haben Ihre Ausbildung geplant, damit Sie, ob privat, beruflich oder im Einsatz bestens auf Ihre Tätigkeit vorbereitet sind.

LuftRecht

Wo darf ich fliegen? Wie hoch? Worüber?

Luftrechtsexperten erläutern die für Sie relevanten Punkte des europäschen Luftrechts und gehen gerne auf Fragen ein.

BildRecht

Was darf ich fotografieren? Wer hat die Bildrechte?

Erfahren Sie, was mit Drohnen augenommen werden darf und wie es verwendet werden kann.

DrohnenFliegen

Die Qualifikation des Piloten bei Steuerung und sicherer Flugdurchführung einer Drohne entscheidet oft über Erfolg oder Totalverlust. Lernen Sie von Profis worauf es ankommt.

PersönlicheBetreuung

Keine Frage bleibt unbeantwortet! Sollten Sie spezielle Fragen zu Ausbildungsinhalten oder den für Sie spezifischen Einsatzarten haben, zögern Sie nicht, diese zu stellen!

KnowHow

Zur Verbesserung der Flugsicherheit bringen wir gerne auch Inhalte aus den Bereichen userer Privat-, Berufs- und Linien-Flugzeug-Pilotenausbildung mit ein.

PrüfungsVorbereitung

Als Experten und langjährige Interessensvertretung von Drohnenpiloten gegenüber den Behörden wissen worauf es bei einer guten Ausbildung ankommt - unsere Durchkommensquote spricht dabei für sich!

Unser Kursangebot beinhaltet Kursunterlagen, das Erarbeiten der Antworten zu den zu erwartenden AUSTRO CONTROL-Prüfungsfragen inklusive einem Kurs-Teilnahme-Zertifikat.

Achtung

Andere Anbieter versuchen neuerdings "Drohnenkurse inkl. prakt. Training" in geringem Umfang anzubieten.
Ein auf zu wenig Stunden angelegter Kurs reicht nicht aus, um das komplizierte Drohnenrecht zu verstehen und richtig zu interpretieren. Unser Theoriekurs dauert seit jeher zwei Tage und wird durch keine anderen Kursangebote in seiner Qualität erreicht.
Als etablierte und eigenständige Luftfahrtorganisation sind wir keiner Luftfahrtbehörde verpflichtet und vertreten seit Jahren erfolgreich die Interessen von Drohnenpiloten. Gerne informieren wir Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Nachrichten

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Neue EU Regularien

24. Dez, 2017

Mit Einführung neuer EU Regularien ändern sich 2018 auch die Ausbildungserfordernisse für Drohnenpiloten in Österreich!


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Flugbücher zur Einsatzaufzeichnung

1. Jul, 2017

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzaufzeichnung bieten wir nun ein speziell angepasstes Flugbuch an! > Shop

Kurse

laufend 09:00 - 18:00
1100 WIEN, Antonsplatz 17 (1. Stock)

Anmeldung

Drohnen SHOP

Bitte bestellen Sie die Artikel über das Kontaktformular

Flugbuch

Drohnen

Einsatzaufzeichnung für Drohnen entsprechend der geltenden rechtlichen Anforderungen.

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Flugkarte Österreich

Lufträume

Luftfahrtkarte Österreich mit relevanten Lufträumen und Flugverkehrszonen.

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Pilotenausweis

Drohnen

Mit bestandener Prüfung stellen wir einen Pilotenausweis zur leichteren Identifikation von Drohnen-Piloten zur Verfügung.

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FAQ Info

Immer mehr Menschen machen die Fliegerei mit diesen kleinen, leichten Fluggeräten zu ihrem Hobby.

Doch Vorsicht: Auch für Drohnen gelten die Luftverkehrsregeln und gesetzliche Vorschriften. Es sind die Luftverkehrsregeln zu beachten, welche bestimmte Betriebsbeschränkungen für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge vorsehen.

Zitat Gustav Z. HOLDOSI: Wie vergleichsweise beim Auto ist auch beim Betrieb von Drohnen (uLFZ oder UAV), vereinfacht gesagt, ein Führerschein und ein Zulassungsschein erforderlich.

Beim Betrieb von uLFZ ist dies in Österreich der „kleine Pilotenschein“ in Form einer Luftrechtsprüfung durch die Austro Control, sowie eine Kennzeichnung/Registrierung/in manchen Fällen eine Zulassung der Drohne. In kurzfristiger Vorbereitung durch die Austro Control sind künftig auch praktische Flugprüfungen angedacht.

Das Drohnen-Gesetz soll die gewerbliche Nutzung einschränken und die missbräuchliche Verwendung von Drohnen verhindern.
Als Drohnen werden unbemannte, flugfähige Geräte (UAV= Unmanned Aerial Vehicle)) verstanden, unabhängig davon, ob sie über Bordmittel für Bild- oder Tonaufnahmen verfügen.
Diese Regelung gilt auch für selbst gebastelte oder gekaufte fernsteuerbare Flugmodelle. Der Begriff "Drohne" kommt als Definition im Gesetzestext nicht vor.

Als "Privatbetrieb" wird der Einsatz von Drohnen nun nur noch klassifiziert, wenn ihre Flüge keinem gewerblichen Zweck dienen. Außer auf Modellflugplätzen dürfen sie nur in einem maximalen Umkreis von 500 Metern bei Sichtkontakt zur steuernden Person eingesetzt werden, nachgewiesene Kenntnisse in Luftrecht sind unabdingbare Voraussetzung.
Eine Prüfung zum Nachweis der Luftrechtkenntnisse muss bei AUSTRO CONTROL abgelegt werden.

Wir bieten hierzu einen professionellen Luftrechtvorbereitungskurs vor Ihrer Prüfung an.

§ Das Auswendig lernen von irgendwelchen Prüfungsfragen ist sinnlos, da die rechtlichen Grundlagen für einen Laien eher schwer durchschaubar sind und im höchst eigenen Interesse verstanden werden müssen.
Der äußerst hohe Strafrahmen von € 22.000 bei Zuwiderhandeln gegenüber dem Luftfahrtgesetz und den daraus resultierenden Anweisungen der AUSTRO CONTROL setzen sehr enge Grenzen für Drohnenbetreiber.

Die MOTORFLUGUNION Klosterneuburg steht in ständigem engem Kontakt mit der Abteilung EXAMINATIONS bei Austro Control und führt im Rahmen ihrer Ausbildungsorganisation seit mehreren Jahren erfolgreich regelmäßige Drohnen-Luftrechtskurse durch, die punktgenau auf die Materie abzielen und Anwärter auf den „kleinen Pilotenschein“ zur Prüfung bei AUSTRO CONTROL vorbereiten.

Zusätzlich zu der erforderlichen Luftrechtprüfung und zur Anlage F wurde nun im LBTH 67 auch die Anlage P geschaffen, die eine praktische Prüfung in Form eines Praxisnachweises vorsieht.

Die praktische Prüfung gemäß uLFZ Piloten-Praxisnachweis Klasse 1 C und D kann auf unserem Flugbetriebsgelände abgenommen werden.

Sie muss künftig durch einen von der Behörde bestellten Drohenflugexaminer abgenommen und bestätigt werden. Das Flugprogramm muss von jedem Piloten zu allen innerhalb der Betriebsgrenzen angegebenen Bedingungen vorgeführt werden können.
Sofern nicht anders angegeben müssen die Manöver im „Manual Mode“ der Steuerung geflogen werden. Die Daten der Telemetrie (sofern vorhanden) dürfen vom Piloten allerdings verwendet werden. Der zuständigen Behörde bzw. dem durchführenden bleibt das Recht vorbehalten Änderungen bzw. Erweiterungen zu dem bestehenden Programm angepasst an die Type des uLFZ vorzunehmen. Geloggte Daten die während des Fluges aufgenommen wurden müssen der zuständigen Behörde bzw. dem durchführenden Prüfer zur Verfügung gestellt werden. Die Flugvorbereitung und Checks vor dem Flug sind Bestandteil des Fluges und müssen durchgeführt werden. Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) dürfen vom Piloten verwendet werden.

Im Prüfungsprogramm sind vorgesehen:

- Check des unbemannten Fluggerätes
- Start, Abheben und Steigen
- Hovern mit 360° Drehung um die Hochachse links und rechts
- Steigflug
- Zügiger Sinkflug
- Steigen auf Wunschhöhe
- Rechtecksflug mit konstantem Kurs nach links und rechts
- Rechtecksflug vorwärts nach links und rechts
- Schnellflug mit max. Geschwindigkeit und Abbremsen bis zum Stillstnad vor einem Hindernis
- Umfliegen eines Hindernisses - Überfliegen ist nicht zulässig
- Steigen auf max. Betriebshöhe (Position und Lage muss ohne techn. Hilfsmittel erkennbar sein)
- Flug in geplanter Flughöhe auf max. sichtbare Entfernung in max. 150m Höhe
- Simulierter Senderausfall - Landung am Startplatz
- Abflug eines vordefinierten Flugprogramms in "automatic mode"
- Landemanöver

Die Motorflugunion Klosterneuburg hat für die Prüfung auf ihrem Betriebsgelände am Flugplatz Wr. Neustadt-Ost einen Prüfungspylon geschaffen, von dem aus die Prüfungsflüge gestartet werden können. Fragen Sie uns nach einem AUSTRO CONTROL-Prüfungstermin.
Das Gesetz unterscheidet nach §§ 24 e,f und g drei verschiedene Kategorien:

- Herkömmliche zivile Flugmodelle,
wie sie etwa von Modellbauern als Hobby in ihrer Freizeit gebaut werden, sind ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen. Diese Flugmodelle dürfen lediglich in einem Umkreis von 500 Meter bis zu einer maximalen Höhe von 150m über Grund betrieben werden. Von dieser Regelung sind jedoch Modellflugplätze ausgenommen.

Bei gewerblichen Zwecken wird zwischen zwei Klassen unterschieden:

- Klasse 1
Solange zwischen steuernder Person und dem Fluggerät Sichtkontakt besteht, gilt Klasse 1.

- Klasse 2
Pilotenschein bei Einsatz ohne Sichtkontakt erforderlich Bei Flügen ohne Sichtkontakt, ist der Drohnen-Lenker zusätzlich zum Besitz eines Pilotenscheins und einer Bestätigung der Luftfahrtüchtigkeit verpflichtet. Begründet wird dies damit, dass Kenntnis der Luftverkehrsregeln gegeben sein muss.
Beim nicht privaten Betrieb von Drohnen der Klassen 1 und 2 verpflichten sich Betreiber wie Piloten am Boden zur Wahrung „überwiegend schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen" von Betroffenen gemäß Datenschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für alle Formen von Foto- und Filmaufzeichnungen, die mit solchen zivilen Drohnen gemacht werden.

Schon vor den Aufnahmen muss verpflichtend eine Meldung an die Datenschutzkommission erfolgen.
Die Art des Fluges entscheidet

Bewilligungen für Flüge mit Drohnen sind immer dann notwendig, wenn sie nicht ausschließlich „zum Zwecke des Fluges selbst“ durchgeführt werden..

Sobald eine Drohne mit einer Kamera oder einem Fotoapparat ausgerüstet ist und damit Aufnahmen getätigt werden, liegt eine Bewilligungspflicht vor. Das gilt auch für rein private Zwecke auf eigenem Grundstück für Fotoaufnahmen aus der Luft.

Bei den Bewilligungen werden die Drohnen in drei Kategorien eingeteilt:

- Betriebsmasse bis fünf kg (inklusive Kamera und Sprit),
- bis einschließlich 25 kg
- und über 25 kp bis einschließlich 150 kg.

Eine Einteilung gibt es auch für das Einsatzgebiet. Hier wird unterschieden zwischen
- „unbebaut“,
- „unbesiedelt“,
- „besiedelt“ und
- „dicht besiedelt“.

Generell ist davon auszugehen, dass ab Mitführen einer Kamera zum Zwecke der Fotografie oder für Videoaufnahmen Gebühren an AUSTRO CONTROL fällig werden.

Je schwerer eine Drohne ist und je dichter der Einsatzort besiedelt ist, desto umfangreicher werden die Vorschriften für eine Bewilligung durch AUSTRO CONTROL.
Tipps des Bundesministerums für Verkehr

Prinzipiell gilt:

- Das Fluggebiet sorgfältig wählen!
- Vorsicht beim Filmen!
- Bild- und Urheberrechte beachten!
- Keine Gefährdung von Personen und Sachen!
Die MOTORFLUGUNION bietet im Flugausbildungszentrum Wien 2-tägige Kurse für Fotografen und Kameraleute, Landvermessung, Feuerwehr, Polizei Rettung und Privatpersonen unter Beachtung von EU- und nationalem Luftfahrtrecht wie folgt an:

- UAV-Normen
- ICAO
- Rechtsquellen und ihre Verbindlichkeit
- Gesetze
- Verordnungen (Nationales Recht)
- LFG (Luftfahrzeuge)
- LFG (Modell und UAV)
- LVR-ZZLV (UAV Luftfahrtgerät Kompatibilität)
- SERA
Haftung von Drohenbetreibern und Piloten
SERA Allgemein
SERA VFR-IFR
Signale
- Part-FCL
Mindestalter
Rechte
Muster- und Klassenberechtigung
Med. Tauglichkeit
mitzuführende Dokumente
Anforderungen
Prüfungen
- Luftfahrtgesetz LFG
- bezughabende Luftverkehrsregeln LVR
- Grundsätze der Freiheit des Luftraums Luftfahrzeuge: Geräte, Flugmodelle, Drohnen; Definitionen, Unbemannte Luftfahrzeuge
- LFG §§ 24 f,g, Halter und Verwendung im Flug
- LFG §§ 12-13, Luftfahrzeuge Quellenübersicht, Zulassung und Verwendung von Luftfahzeugen und -gerät
- Verwendungsbescheinigung
- Eintragungsschein
- Lufttüchtigkeitszeugnis
- Überprüfung der Lufttüchtigkeit
- Lärmzeugnis
- Aeroplane Flight Manual AFM
- BetriebsbewilligungMangelnde Voraussetzungen für Verwendung im Flug § 45 ZLLV 2006
- operationelle Einschränkungen
- Zuständigkeiten
- LVR Publications
AIS
AIP
AIC
NOTAM
- weitere Informationsquellen LFG Flugsicherung ANS
LVR
ZNV
AIZ
- ICAO Annex 11
Flugverkehrsdienste ATS
Flugverkehrskontrollstellen
ACC Sektorisierung und LAUs
Aufgaben und Ausübung des Kontrolldienstes
Staffelung
Anordnungen LFG Luftraumorganisation und Luftraumklassen § 7a
Zivile und militärisch reservierte Bereiche
Erprobungsbereiche LVR Anhang G
Übungsbereiche
Luftraumbeschränkungsgebiete
(militärische) Gefahrengebiete Einhaltung der Luftverkehrsregeln
- Aufgaben und Verantwortung des PIC
- Flugvorbereitung Meldepflichten § 136 LFG
- Zentrale Meldestelle
- Meldung von Ereignissen § 6 ZMV Abwerfen von Sachen § 133 LFG
- Definitionen und Beispiele (Unfälle, Schwere Störungen und Ereignisse u.a. ZNV
- Flugunfall gem. Art. 2 EU-VO 996/1010
- Untersuchungsbefugnisse § 11 UUG (BGBl. I. Nr. 40/2012) Eingriff in Rechte von Personen Luftfahrtbehörden LFG und besondere Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten BMLV
- AUSTRO CONTROL; Landeshauptmann
- BH oder Magistrat; BVB § 169 Abs. 5 und 6
- Aufsicht §§ 141 und 141 a
- Strafbestimmungen § 169 LFG Sicherungsmaßnahmen § 171 LFG
- Haftung
- Voraussetzungen der Haftung
- Schadensfälle
- Drittschaden
- Versicherungen gemäß LFG LVR: Luftverkehrsregeln
- Geltungsbereich
- Definitionen
- Modellflüge § 129 LFG
- § 3 LVR
- Maximalflughöhen von Drohnen
- Vorrang Sichtflugregeln
- Wetterbedingungen
- Beschränkungen
- Navigationsarten ZLLV 2006 - § 2 Abs. 6 Instandhaltungserfordernisse
- Luftfahrttechnische Hinweise LTBTH 67
- Offene Rechtsfragen wie Fernmelderecht
- Datenschutz
- Privatsphäre und Zivilrecht u.a.

DROHNEN - GEFAHR VON OBEN?

Am 22.12.2015 bemerkte Marcel HIRSCHER beim Slalom von Madonna de Campiglio nicht,dass sein Leben in Gefahr war.
Nur um zehntel Sekunden verfehlte ihn eine abstürzende Kamera-Drohne. Hätte sie ihn getroffen so hätte es seinen Tod bedeuten können. Absturzgrund ein leerer Akku, ein vermutlich unverantwortlich agierender - offensichtlich von der Fernsehgesellschaft finanziell abhängiger Drohnenoperator, der für den letzten Lauf alles auf eine Karte setzte und einen Absturz grob fahrlässig riskierte.

Immer wiederkehrende Fragen:
+ Darf eine Drohne über einem Privatgrundstück abgeschossen werden?
+ Spannergefahr: Darf ein Drohnenpilot die Privatsphäre eines Anderen (insbesondere einer Frau) verletzen oder bespitzeln?
+ Gibt es für meine Drohne eine Meldepflicht, muss ich eine Genehmigung bei AustroControl einholen?
+ Wo darf ich mit meiner Drohne legal fliegen?
+ Kann ich von AustroControl bestraft werden und wie hoch ist die maximale Strafsumme?
+ Soll ich einen Drohnen-Luftrechtskurs besuchen?
Sehen Sie nachfolgend ein Interview bei OKTO-TV: Steckenpferd © 2017 FHWien der WKW